Aussicht auf Tokio während die Sonne untergeht

Der erste und wichtigste Schritt ist getan, ihr habt euch dazu entschlossen, ein Work and Travel in Japan zu machen. Nun kommt der zweite Schritt, ihr müsst das Visum in einem japanischen Konsulat beantragen.

Es gibt ein paar Voraussetzungen zu erfüllen und natürlich müsst ihr ein paar Dokumente vorlegen. Sobald ihr das aber erledigt habt, bekommt ihr euer Visum für Japan. In diesem Beitrag erfährt ihr, welche Voraussetzungen ihr braucht und welche Dokumente ihr für die Beantragung braucht.



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In diesen Städten befinden sich japanische Konsulate

Es gibt 5 Konsulate hier in Deutschland, an denen ihr euer Visum beantragen könnt. Jedes Konsulat ist für ein Konsularbereich zuständig. Ein Beispiel: Bayern und Baden-Württemberg gehören zusammen und das zuständige Konsulat ist in München.

NameKonsularbereichAdresse
Botschaft von JapanBerlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, ThüringenHiroshimastraße 6
10785 Berlin
Japanisches Generalkonsulat HamburgBremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-HolsteinRathausmarkt 5
20095 Hamburg
Japanisches Generalkonsulat DüsseldorfNordrhein-WestfalenBreite Str. 27
40213 Düsseldorf
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am MainHessen, Rheinland-Pfalz, SaarlandMesseturm, 34. OG
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt a. Main
Japanisches Generalkonsulat MünchenBaden-Württemberg, BayernKarl-Scharnagl-Ring 7
80539 München
Website des japanischen Konsulat:Botschaft von Japan

Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen

  1. Ihr besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und stellt den Antrag in der Botschaft von Japan oder in einem japanischen Generalkonsulat in Deutschland.
  2. Ihr stellt den Antrag persönlich und seid bereit, gegebenenfalls an einem Interview teilzunehmen.
  3. Der Zweck der Einreise besteht darin, Ferien in Japan – mit der Möglichkeit nebenher zu jobben – zu verbringen.
  4. Ihr seid zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt.
  5. Ihr werdet nicht von eurer Familie (Kind oder Partner) begleitet.
  6. Ihr verfügt über ausreichende finanzielle Mittel für die erste Zeit des Aufenthalts in Japan (ca. 2.000 EUR, bzw. 200.000 YEN).
  7. Ihr seid im Besitz eines gültigen Reisepasses und Flugtickets. Wenn das Rückflugticket zum Zeitpunkt der Visabeantragung noch nicht vorliegt, muss ein zusätzlicher finanzieller Nachweis von ca. 1200 Euro erbracht werden. Der Hinflug muss in jedem Fall gebucht sein.
  8. Euch wurde bisher noch kein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt erteilt. Dieses Visum kann nur einmal beantragt werden.
  9. Ihr legt für die Zeit des Aufenthalts in Japan die Kopie eines Versicherungsscheins, eines Antragsformulars für eine Versicherung oder einer schriftlichen Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der nationalen Krankasse in Japan vor.

Diese Dokumente müsst ihr zum Konsulat mitnehmen

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Ein Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder), das nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt ist
  4. Flugticket(s)
  5. Finanzierungsnachweis in Form eines Kontoauszuges o.ä. (mind. 2000 Euro), bzw. wenn das Rückflugticket noch nicht vorliegt, mind. 3000 Euro.
  6. Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung über die gesamte Aufenthaltsdauer oder die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der nationalen Krankenkasse in Japan (Pledge). Weiterhin muss auf dem Versicherungsschein erkennbar sein, dass die Versicherung in Japan bzw. weltweit gültig ist.
  7. Reiseplan* hier tragt ihr ein wie ihr euren Aufenthalt in Japan vorstellt.
  8. Lebenslauf*
  9. Einseitiges Motivationsschreiben*

*Den Reiseplan, Lebenslauf und einseitiges Motivationsschreiben müsst ihr auf Englisch oder Japanisch ausfüllen.

Ihr habt noch weitere Fragen zu diesem Thema? Dann hinterlässt mir doch einen Kommentar. Ich freue mich darauf!

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