Der erste und wichtigste Schritt ist getan, du hast dich dazu entschlossen, ein Work and Travel in Japan zu machen. Nun kommt der zweite Schritt, du musst das Visum in einem japanischen Konsulat beantragen.
Es gibt ein paar Voraussetzungen zu erfüllen und natürlich musst du ein paar Dokumente vorlegen für dein Work and Travel in Japan. Sobald du das aber erledigt hast, bekommst du dein Visum für Japan. In diesem Beitrag erfährt du welche Voraussetzungen du brauchst und welche Dokumente für die Beantragung notwendig sind.
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In diesen Städten befinden sich japanische Konsulate
Es gibt 5 Konsulate hier in Deutschland, an denen du dein Visum beantragen kannst. Jedes Konsulat ist für ein Konsularbereich zuständig. Ein Beispiel: Bayern und Baden-Württemberg gehören zusammen und das zuständige Konsulat ist in München.
Um das Visum zu beantragen musst du vorab per E-mail oder Telefon einen Termin dafür vereinbaren
Botschaft von Japan (Hiroshimastr. 6, 10785 Berlin)
- Konsularbereich: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Japanisches Generalkonsulat Hamburg (Rathausmarkt 5, 20095 Hamburg)
- Konsularbereich: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf (Breite Str- 27, 40213 Düsseldorf)
- Konsularbereich: Nordrhein Westfalen
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main (Messeturm 34. OG, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main)
- Konsularbereich: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Japanisches Generalkonsulat München (Karl-Scharnagl-Ring 7, 80539 München)
- Konsularbereich: Bayern, Baden-Wüttenberg
Webseite für die japanische Botschaft:
Wichtiger Hinweis: Da oftmals die Botschaft/Konsulat ein hohes Arbeitsaufkommen hat, achte bitte darauf dein Work and Travel Visa rechtzeitig einzureichen. Üblicherweise dauert die Bearbeitung nur bis zu 5 Werktage aber durch Umstände kann sich das verzögern. Für genauere Informationen bitte melde dich direkt bei der Botschaft.
Diese Voraussetzungen musst du für ein Work and Travel in Japan erfüllen
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und stellst den Antrag in der Botschaft von Japan oder in einem japanischen Generalkonsulat in Deutschland.
- Du stellst den Antrag persönlich und bist bereit, gegebenenfalls an einem Interview teilzunehmen.
- Der Zweck der Einreise besteht darin, Ferien in Japan – mit der Möglichkeit nebenher zu jobben – zu verbringen.
- Du bist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt.
- Du reist alleine und wirst nicht von deiner Familie (Kind oder Partner) begleitet.
- Du verfügst über ausreichend finanzielle Mittel für die erste Zeit des Aufenthalts in Japan (ca. 2.000 EUR, bzw. 200.000 YEN).
- Du bist im Besitz eines gültigen Reisepasses und Flugtickets. Wenn das Rückflugticket zum Zeitpunkt der Visabeantragung noch nicht vorliegt, muss ein zusätzlicher finanzieller Nachweis von ca. 1200 Euro erbracht werden. Der Hinflug muss in jedem Fall gebucht sein.
- Euch wurde bisher noch kein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt erteilt. Dieses Visum kann nur einmal beantragt werden.
- Du legst für die Zeit des Aufenthalts in Japan die Kopie eines Versicherungsscheins, eines Antragsformulars für eine Versicherung oder einer schriftlichen Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der nationalen Krankasse in Japan vor.
Diese Dokumente musst du zum Konsulat mitnehmen
- Gültiger Reisepass
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ein Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder), das nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt ist.
- Flugticket(s)
- Finanzierungsnachweis in Form eines Kontoauszuges o.ä. (mind. 2000 Euro), bzw. wenn das Rückflugticket noch nicht vorliegt, mind. 3000 Euro.
- Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung über die gesamte Aufenthaltsdauer oder die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der nationalen Krankenkasse in Japan (Pledge). Weiterhin muss auf dem Versicherungsschein erkennbar sein, dass die Versicherung in Japan bzw. weltweit gültig ist.
- Reiseplan* hier tragst du ein wie du dein Aufenthalt in Japan vorstellt.
- Lebenslauf*
- Einseitiges Motivationsschreiben*
*Den Reiseplan, Lebenslauf und einseitiges Motivationsschreiben musst du auf Englisch oder Japanisch ausfüllen.
*Die Formulare findest du auf der Website der japanischen Botschaft.
Bei der Botschaft in Berlin ist es sogar möglich per Post das Work and Travel Japan Visum zu beantragen. Dazu schickst du alle Dokumente (außer den originalen Reisepass, nur die Kopie bitte!) an die Botschaft in Berlin. Allerdings musst du dann bei der Abholung deinen Reisepass bei dir haben.
Du hast noch weitere Fragen zu dem Thema Work and Travel in Japan? Dann hinterlässt mir doch einen Kommentar. Ich freue mich darauf!
2 comments
Hallo Zoe,
Hast du denn schon eine Stelle als Au pair? Wenn ja dann würde ich vielleicht mal die Familie fragen ob die dir diese Verpflichtungserklärung schreiben können. Schließlich arbeitest du ja für diese Familie. Ansonsten würde ich bei der Botschaft nachfragen was die dazu meinen…
Hoffe das hat dir etwas geholfen und viel Glück!
Katharina
Hey du!
Ich brauche recht dringend ein visum, aber jetzt brauche ich durch covid noch zusätzlich eine Verpflichtungserklärung irgendeiner firma die in Japan ansässig ist. Ich wüsste von keiner die das mir ausstellen kann, kenne mich nicht aus.. an sich bin ich nämlich als au pair dort mit möglichkeit zu reisen, dementsprechend arbeite ich nicht bei einer Firma per se..
Irgendeine Idee? Wäre super wenn du mir irgendwie was dazu sagen könntest.
Tschüssi!