Japan wird immer beliebter und fasziniert dabei jeden, der das Land besucht, und man kommt nicht daran vorbei, immer wieder und wieder nach Japan zu reisen. Was, wenn ich dir aber sage, du kannst das Land der aufgehenden Sonne auf eine andere Art und Weise erkunden als im typischen Urlaub? Ein Work and Travel in Japan bietet dir die einmalige Chance, nicht nur der Tourist zu sein, sondern tief in den japanischen Alltag einzutauchen und die Sprache zu lernen. Auch kannst du die Leute auf andere Weise kennenlernen und ganz nebenbei noch deine Reisekasse vor Ort aufbessern.
Doch bevor du überhaupt in den Flieger nach Japan steigst und dein Abenteuer beginnt, musst du die erste Hürde bewältigen: die deutsche und japanische Bürokratie. Es gibt ein paar Voraussetzungen zu erfüllen und natürlich musst du ein paar Dokumente vorlegen für dein Work and Travel in Japan. Sobald du das aber erledigt hast, bekommst du dein Visum für Japan. In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen du brauchst und welche Dokumente für die Beantragung notwendig sind.
In diesen Städten befinden sich japanische Konsulate
Es gibt insgesamt 5 Konsulate hier in Deutschland, an denen du das Working Holiday Visum beantragen kannst. Jedes dieser Konsulate oder Botschaften ist für einen bestimmten Konsularbereich zuständig. Ein Beispiel: Bayern und Baden-Württemberg gehören zusammen und das zuständige Konsulat ist in München.
Um den Antrag zu stellen, musst du persönlich dorthin gehen, aber oftmals kannst du auch deine Dokumente per Post ans Konsulat senden. Um das Visum zu beantragen, solltest du auch am besten vorab per E-Mail oder Telefon einen Termin dafür vereinbaren, denn je nach Aufkommen kann es etwas dauern, bis du einen Termin bekommst.
Das Visum selbst ist für deutsche Staatsbürger derzeit kostenlos.
💡 Tipp
- Da oftmals die Botschaft/das Konsulat ein hohes Arbeitsaufkommen hat, achte bitte darauf, dein Work and Travel Visum rechtzeitig einzureichen. Üblicherweise dauert die Bearbeitung nur bis zu 5 Werktage, aber durch verschiedene Umstände kann sich es durchaus verzögern. Für genauere Informationen bitte melde dich direkt bei der Botschaft.
📍 Botschaft von Japan (Hiroshimastr. 6, 10785 Berlin)
- Konsularbereich: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
📍 Japanisches Generalkonsulat Hamburg (Rathausmarkt 5, 20095 Hamburg)
- Konsularbereich: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
📍 Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf (Breite Str. 27, 40213 Düsseldorf)
- Konsularbereich: Nordrhein-Westfalen
📍 Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main (Messeturm, 34. OG, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main)
- Konsularbereich: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
📍 Japanisches Generalkonsulat München (Friedenstraße 6, 81671 München)
- Konsularbereich: Bayern, Baden-Württemberg
Diese Voraussetzungen musst du für ein Work and Travel in Japan haben
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und stellst den Antrag in der Botschaft von Japan oder in einem japanischen Generalkonsulat in Deutschland.
- Du stellst den Antrag persönlich und bist bereit, gegebenenfalls an einem Interview teilzunehmen.
- Der Zweck der Einreise besteht darin, Ferien in Japan – mit der Möglichkeit, nebenher zu jobben – zu verbringen.
- Du bist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 und höchstens 31 Jahre alt.
- Du reist alleine und wirst nicht von deiner Familie (Kind oder Partner) begleitet.
- Du verfügst über ausreichend finanzielle Mittel für die erste Zeit des Aufenthalts in Japan (ca. 2.000 EUR bzw. 200.000 YEN).
- Du bist im Besitz eines gültigen Reisepasses und Flugtickets. Wenn das Rückflugticket zum Zeitpunkt der Visabeantragung noch nicht vorliegt, muss ein zusätzlicher finanzieller Nachweis von ca. 1200 Euro erbracht werden. Der Hinflug muss in jedem Fall gebucht sein.
- Euch wurde bisher noch kein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt erteilt.
- Du legst für die Zeit des Aufenthalts in Japan die Kopie eines Versicherungsscheins, eines Antragsformulars für eine Versicherung oder einer schriftlichen Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der nationalen Krankenkasse in Japan vor.
💡 Neue Regelung ab 2025: Seit Januar 2025 ist es möglich, für deutsche Staatsbürger zweimal im Leben ein Work and Travel in Japan zu machen.
Diese Dokumente musst du zum Konsulat mitnehmen
- Gültiger Reisepass
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ein Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder), das nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt ist.
- Flugticket(s)
- Finanzierungsnachweis in Form eines Kontoauszuges o. Ä. (mind. 2000 Euro), bzw. wenn das Rückflugticket bisher nicht vorliegt, mind. 3000 Euro.
- Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung über die gesamte Aufenthaltsdauer oder die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der nationalen Krankenkasse in Japan (Pledge). Weiterhin muss auf dem Versicherungsschein erkennbar sein, dass die Versicherung in Japan bzw. weltweit gültig ist.
- Reiseplan: Hier trägst du ein, wie du dir deinen Aufenthalt in Japan vorstellst.
- Lebenslauf
- Einseitiges Motivationsschreiben
Tipp
- Den Reiseplan, Lebenslauf und einseitiges Motivationsschreiben musst du auf Englisch oder Japanisch ausfüllen. Die Formulare findest du auf der Website der japanischen Botschaft.
- Bei der Botschaft in Berlin ist es sogar möglich, per Post das Work and Travel Japan Visum zu beantragen. Dazu schickst du alle Dokumente (außer dem originalen Reisepass, nur die Kopie bitte!) an die Botschaft in Berlin. Allerdings musst du dann bei der Abholung deinen Reisepass bei dir haben.


2 Kommentare
Hey du!
Ich brauche recht dringend ein visum, aber jetzt brauche ich durch covid noch zusätzlich eine Verpflichtungserklärung irgendeiner firma die in Japan ansässig ist. Ich wüsste von keiner die das mir ausstellen kann, kenne mich nicht aus.. an sich bin ich nämlich als au pair dort mit möglichkeit zu reisen, dementsprechend arbeite ich nicht bei einer Firma per se..
Irgendeine Idee? Wäre super wenn du mir irgendwie was dazu sagen könntest.
Tschüssi!
Hallo Zoe,
Hast du denn schon eine Stelle als Au pair? Wenn ja dann würde ich vielleicht mal die Familie fragen ob die dir diese Verpflichtungserklärung schreiben können. Schließlich arbeitest du ja für diese Familie. Ansonsten würde ich bei der Botschaft nachfragen was die dazu meinen…
Hoffe das hat dir etwas geholfen und viel Glück!
Katharina