Die gute Nachricht zuerst: Deutsche, Österreicher und Schweizer können bis zu 90 Tage visumfrei nach Japan einreisen. Wer länger bleiben, arbeiten oder studieren möchte, braucht ein Visum für Japan. Welches Visum für deine Situation passt, hängt vom Zweck deines Aufenthalts ab.
Mein Beitrag führt dich durch alle relevanten Visatypen, erklärt den Antragsprozess und beantwortet die häufigsten Fragen – damit du erfolgreich dein Visum beantragen kannst.
❗ Wichtig: Visum vs. Aufenthaltstitel: sind zwei verschiedene Dinge. Ein Visum erlaubt dir die Einreise nach Japan. Der Aufenthaltstitel (Residence Status) regelt, was du in Japan tun darfst und wie lange du bleiben kannst. Bei kurzfristigen Reisen erhältst du den Aufenthaltstitel automatisch bei der Einreise und musst ihn nicht erst separat bei der Botschaft beantragen.
Schnellübersicht: Welches Visum brauche ich?
Die untenstehende Tabelle soll dir einen ersten Überblick über die verschiedenen Visatypen für Japan geben.
| Situation | Visum | Dauer | Sponsor nötig? |
|---|---|---|---|
| Tourismus, Besuch, kurzer Sprachkurs | Visumfrei (Temporary Visitor) | bis 90 Tage (kann bis 180 Tage verlängert werden) | Nein |
| Work & Travel / Working Holiday | Work and Travel Visum | zweimal 1 Jahr | Nein |
| Studium / Sprachschule (länger als 90 Tage) | Studentenvisum | bis 2 Jahre (+) | Ja (Schule oder Uni) |
| Arbeiten in Japan (Festanstellung) | Visa mit Certificate of Eligibility (CoE | 3 Monate bis 5 Jahre | Ja (Arbeitgeber) |
| Bezahltes Praktikum | Praktikumsvisum | je nach Stelle | Ja (Arbeitgeber) |
| Digitales Nomadentum / Remote-Arbeit | Digital Nomad Visa | 6 Monate | Nein, aber ein bestimmtes Jahreseinkommen |
| Hochqualifizierte Fachkraft (Arbeiten in Japan) | J-Skip-Visum | 1 bis 5 Jahre | Nein (flexibel) |
| Absolvent von Uni sucht Job / gründet Firma | J-Find-Visum | 1 bis 5 Jahre | Nein |
| Ehepartner/Kind einer Person, die in Japan lebt | Familien-/Ehegattenvisum | Dauerhaft | Ja (Familie) |
| ab 10 Jahre in Japan gelebt | Permanent Resident Visa | Dauerhaft | Nein |
❗Wichtig: In der Regel sind für deutsche Staatsbürger Visa kostenlos. Aber es können dennoch unerwartet Kosten anfallen. Welche anfallen, wird üblicherweise bei Antragstellung mitgeteilt.
Kurzfristige Aufenthalte (bis 90 Tage) – visumfrei
Eins vorneweg: Personen mit deutscher, österreichischer oder schweizer Staatsangehörigkeit ist es möglich, bis zu 90 Tage visumfrei nach Japan zu reisen. Bei deiner Einreise nach Japan erhältst du dann den Aufenthaltsstatus „Temporary Visitor“.
Als visumfreie Aufenthalte gelten
- Tourismus
- Geschäftsreisen (Meetings, Verhandlungen, Konferenzen)
- Besuch von Verwandten/Freunden
- Sprachkurse (unter 90 Tage)
- Unbezahlte Praktika/Forschungsaufenthalte
Nicht erlaubt ist jede Form von bezahlter Arbeit. Auch Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber gehört dazu. Aber um ehrlich zu sein, ist das eine sehr rechtliche Grauzone.
Was brauchst du für die Einreise
- Gültiger Reisepass (der die ganze Dauer der Reise gültig sein muss)
- Visit Japan Web für Zoll und Einreise
Lese dir am besten meinen ausführlichen Beitrag zur Einreise nach Japan durch.
Aufenthalt verlängern
Möchtest du länger als 90 Tage in Japan bleiben, kannst du beim Immigration Office dort eine Verlängerung um weitere 90 Tage beantragen. Das kannst du aber nur einmal und es wird nicht automatisch genehmigt – du musst einen triftigen Grund nennen.
Work-and-Travel-Visum (1 Jahr)
Das Work-and-Travel-Visum ist eines der beliebtesten und unkompliziertesten Visa, um in Japan länger zu bleiben. Es bietet die super Möglichkeit, Japan für längere Zeit zu bereisen und zusätzlich legal Geld dabei zu verdienen.
Voraussetzungen für das Work-and-Travel-Visum
- Alter: 18 bis 30 Jahre
- Hauptreisezweck ist verlängerter Urlaub und Arbeit als Nebenverdienst
- ausreichend finanzielle Mittel (2.000–3.000 Euro)
- Deutscher Reisepass (der mind. noch 13 Monate Gültigkeit hat)
- den Antrag persönlich in Deutschland stellst
Antragsprozess
- Antrag stellen, und zwar persönlich bei der Botschaft oder im Konsulat (per Post ist auch möglich, kommt aber drauf an)
- Dokumente: Reisepass, Lichtbild, Antragsformular. Kontoauszug, Krankenversicherungsnachweis, Lebenslauf, Motivationsschreiben
- Bearbeitungszeitraum: ca. 5–10 Werktage
- Aufenthaltsdauer: 1 Jahr (du darfst es zweimal im Leben beantragen)
Studien-, Forschungsvisa
Möchtest du länger als 90 Tage in Japan studieren oder an etwas forschen, brauchst du ein entsprechendes Langzeitvisum. Genau wie beim Arbeitsvisum ist die Voraussetzung, dass es einen Sponsor gibt, der das CoE beantragt. Das kann eine Uni oder Sprachschule sein.
Studentenvisum
Das Studentenvisum gilt für Universitäten, Sprachschulen und auch Berufsschulen.
- Dauer: bis zu 2 Jahre, verlängerbar auf bis zu 4 Jahre und 3 Monate
- Sponsor: Bildungseinrichtung stellt das CoE aus
- Nebenjobs erlaubt: Bis zu 28 Stunden pro Woche darfst du nebenbei arbeiten. Du musst aber dafür eine separate Arbeitsgenehmigung beantragen.
Antragsprozess
- Bewerbung und Zulassung bei der japanischen Institution
- Institution beantragt das CoE beim Immigrationsamt (Dauer ca. 1–3 Monate).
- Du erhältst dein CoE und kannst nun das Visum bei der Botschaft beantragen. (dauert ca. 5–10 Werktage)
- Mit Visum und Dokumenten einreisen und Zairyu-Karte erhalten.
JSPS/MEXT-Stipendienvisum
Das JSPS/MEXT-Stipendienvisum ist ein spezielles Forschungs- oder Studienaufenthaltsvisum mit Stipendium. Es sind dafür zusätzliche Dokumente erforderlich.
- JSPS Letter of Award
- Certificate of Financial Support
Hier läuft die Bewerbung dann auch über die jeweilige Stipendienstelle und nicht direkt über die Botschaft.
❗ Wichtig: Von der Bewerbung bis zur Einreise vergehen oft 3–6 Monate. Plane entsprechend früh.
Arbeitsvisa für Japan (CoE/Certificate of Eligibility)
Möchtest du in Japan festangestellt arbeiten, brauchst du das Arbeitsvisum. Mit diesem Visum wirst du von deinem Arbeitgeber „gesponsert“ und ein Certificate of Eligibility, abgekürzt CoE, wird für dich ausgestellt. Mit dem du dann in Japan leben und arbeiten kannst. Um es zu beantragen, brauchst du also erst eine Jobzusage in Japan.
Für diese Arbeitsvisa brauchst du ein CoE
| Visatyp | Für wen? | Dauer |
|---|---|---|
| Engineer/Specialist in Humanities | IT-Fachkräfte, Ingenieure, Lehrer, Übersetzer, Berater, etc. | 3 Monate bis 5 Jahre |
| Skilled Labor | Köche, Handwerker, Sporttrainer etc. | 3 Monate bis 5 Jahre |
| Intra-Company-Transferee | Versetzung nach Japan innerhalb eines nationalen Unternehmens | 3 Monate bis 5 Jahre |
| Business-Manager | Unternehmensgründer, Geschäftsführer | 3 Monate bis 5 Jahre |
| Specified Skilled Worker (SSW): | Landwirtschaft, Luftfahrt, Gebäudereinigung, Baugewerbe, Industrie u. a. | 1 bis 5 Jahre |
Antragsprozess Arbeitsvisum
- Jobangebot von einem japanischen Arbeitgeber einholen
- Arbeitgeber beantragt das CoE beim Immigrationsamt (Dauer ca. 1–3 Monate).
- Mit CoE, Reisepass und Antragsformular zur Botschaft und Visum beantragen.
- Einreise und Erhalt der Zairyu-Karte am Flughafen
❗ Wichtig: Wird dein Visumsantrag abgelehnt, liegt das meistens an unvollständigen oder nicht korrekt ausgefüllten Unterlagen. Du kannst den Antrag nach Korrektur jederzeit erneut einreichen. Eine formale Widerspruchsmöglichkeit gibt es in Japan nicht, aber ein erneuter vollständiger Antrag ist jederzeit möglich.
Praktikumsvisum
Für bezahlte Praktika beantragst du das Praktikumsvisum. Wie beim normalen Arbeitsvisum ist der Beantragungsprozess beim Praktikumsvisum gleich.
Digitales-Nomaden-Visum
Seit März 2024 gibt es in Japan ein offizielles Digital-Nomad-Visum für Remote-Arbeiter aus 49 Ländern, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Einführung dieses Visums ist hauptsächlich für eine Rechtssicherheit, denn früher war es offiziell nicht erlaubt, in Japan mit dem Touristenvisum einzureisen und gleichzeitig zu arbeiten.
Voraussetzungen
- Jahreseinkommen: mindestens 10 Mio. Yen, also ca. 60.000 Euro
- Private Krankenversicherung, in der das Land Japan mit inkludiert ist
- Arbeitgeber oder Auftraggeber mit Sitz außerhalb Japans
- Aufenthaltsdauer: max. 6 Monate (nicht verlängerbar)
Ehrliche Einschätzung: Das Visum klingt am Anfang eigentlich ganz vielversprechend, ist aber durch die hohe Einkommensgrenze für viele junge Freelancer in der Praxis nicht erreichbar. Gehörst du zu dieser Gruppe, kannst du das Work-and-Travel-Visum prüfen.
Sondervisa J-Skip und J-Find
Seit 2023 gibt es zwei neue Visatypen, die es hochqualifizierten Fachkräften in Japan erleichtern sollen, dort zu leben und zu arbeiten. Beide setzen einen Abschluss an einer der Top-100-Universitäten weltweit voraus (nach QS- oder THE-Ranking) oder alternativ eine Führungsposition mit nachgewiesener Erfahrung.
J-Skip-Visum (Highly Skilled Professional)
Ein Arbeitsvisum auf Basis eines Punktesystems – je mehr Punkte (durch Abschluss, Gehalt, Alter, Japanischkenntnisse), desto mehr Vorteile. Mit ausreichend Punkten entfällt die Notwendigkeit eines klassischen Sponsors.
- Dauer: 1, 3 oder 5 Jahre
- Vorteile: Schnellerer Weg zur Permanent Residence, Ehepartner darf arbeiten
J-Find-Visum (Future Creation Individual)
Für Absolventen einer Top-100-Universität, die in Japan eine Stelle suchen oder ein Unternehmen gründen möchten.
- Kein Sponsor erforderlich
- Uniabschluss darf nicht älter als 5 Jahre sein
- Finanzieller Nachweis: mind. 200.000 Yen auf dem Konto
- Dauer: 1, 3 oder 5 Jahre
Familien- und Ehegattenvisa
Wer mit einem japanischen Staatsbürger, einem Permanent Resident oder einem Arbeitsvisuminhaber in Japan zusammenleben möchte, kann ein Familienvisum beantragen. Der Sponsor ist in diesen Fällen die in Japan lebende Person.
| Visatyp | Für wen? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Dependent Visa | Ehepartner und Kinder von Arbeitsvisuminhabern | Arbeit nur mit separater Genehmigung (max. 28 h/Woche) |
| Spouse or Child of Japanese National Visa | Ehepartner oder Kinder japanischer Staatsbürger | Muss Beziehung urkundlich beweisen |
| Spouse or Child of Permanent Resident Visa | Ehepartner/Kinder von Permanent Residents | Muss Beziehung urkundlich beweisen |
Aufenthaltsdauer: Unbegrenzt, solange die Beziehung besteht und das Visum regelmäßig verlängert wird.
❗ Wichtig: Für Ehegatten- und Dependent-Visa müssen zahlreiche Dokumente eingereicht werden, die die Echtheit und den Bestand der Beziehung beweisen (Heiratsurkunde, gemeinsame Fotos, Korrespondenz, Erklärungen). Plant hierfür ausreichend Zeit ein – die Prüfung kann Monate dauern.
Spezielle Visa
Long-Term-Resident-Visa
Dieses Visum gilt für Sonderfälle außerhalb der üblichen Kategorien: Nachkommen japanischer Staatsbürger in dritter Generation (sogenannte Nikkei), anerkannte Flüchtlinge aus Drittländern oder Personen in humanitären Ausnahmesituationen. Die Bedingungen werden im Einzelfall von der Botschaft geprüft.
Permanent Resident Visa
Das Permanent Resident Visa ist der langfristige Aufenthaltsstatus ohne Ablaufdatum. Voraussetzung sind in der Regel mindestens 10 Jahre legaler Aufenthalt in Japan (mit Arbeits- oder Familienvisum). Mit PR entfällt die Visumsverlängerung, und du kannst jeder legalen Tätigkeit nachgehen.
- Für Hochqualifizierte (J-Skip) kann der Weg zur PR auf 1–3 Jahre verkürzt werden
- Für Ehepartner japanischer Staatsbürger gilt oft eine verkürzte Frist von 3 Jahren.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich mein Visum in Japan verlängern?
Ja, in den meisten Fällen. Studenten-, Arbeits- und Familienvisa können beim Immigrationsoffice in Japan verlängert werden, solange der Grund (Studium, Arbeitsstelle, Beziehung) weiterhin besteht. Die Verlängerung muss vor Ablauf des aktuellen Visums beantragt werden.
Kann ich mit dem Touristenvisum Remote-Arbeit machen?
Offiziell nein. Japan hat 2024 das Digital-Nomad-Visum eingeführt, um genau diese Lücke zu schließen. Wer ohne dieses Visum in Japan remote arbeitet, riskiert bei Kontrollen Probleme – auch wenn die Durchsetzung in der Praxis selten ist. Für einen rechtlich sicheren Aufenthalt gilt: entweder Digital-Nomad-Visum beantragen oder die Arbeit für den Zeitraum pausieren.
Was passiert, wenn mein Visum abgelehnt wird?
Japan nennt keine Gründe für Visaablehnungen. In den meisten Fällen liegen fehlende oder unvollständige Unterlagen vor. Du kannst den Antrag nach Ergänzung der Dokumente jederzeit erneut einreichen. Eine formale Widerspruchsmöglichkeit gibt es nicht.
Gilt der Beitrag auch für Österreicher und Schweizer?
Die meisten Regelungen gelten gleichermaßen für Deutsche, Österreicher und Schweizer. Einen Unterschied gibt es beim visumfreien Aufenthalt: Österreicher können unter bestimmten Umständen bis zu 6 Monate visumfrei bleiben. Prüfe das individuell bei der Japanischen Botschaft in Wien oder Bern.
Was kostet ein Visum für Japan?
Die Gebühren bei der deutschen Botschaft betragen in der Regel 30–50 €, abhängig vom Visatyp und der Bearbeitungsart (persönlich vs. Post). Das CoE-Verfahren selbst ist kostenfrei – hier trägt der Sponsor die anfallenden Gebühren in Japan.
Kann ich mit einem Studentenvisum in Japan arbeiten?
Ja, aber nur eingeschränkt. Mit einer Sondergenehmigung (Permission to Engage in Activity other than that Permitted) darfst du bis zu 28 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind bis zu 40 Stunden möglich. Die Genehmigung wird beim Immigrationsbüro in Japan beantragt.
Hilfreiche Links
Offizielle Webseiten
Studentenvisum
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